Das BewerbungsverfahrenAlle RKK-Vereine können Vorschläge einreichen bei:
RKK – Geschäftsstelle Hauptstrasse 24 56220 Kettig
Diese sollten schriftlich und ausführlich begründet sein, am besten mit Bildmaterial unterstützt.
Einsendeschluss ist jeweils Aschermittwoch.
Preisträger können sein, Aktive auf und hinter Bühne oder Funktionsträger im Verein oder auch karnevalistische Gruppen, kurzum alles was sich außergewöhnlich im Karneval persönlich engagiert.
Eine Jury unter dem Vorsitz des RKK entscheidet immer am Freitag nach Aschermittwoch über den oder die neuen Preisträger.
Der Jury gehören an: Jo Hoffmann (Präsident Festausschuss Neuwied) Rudi Schmidt (Präsident der Arbeitsgem. Koblenzer Karneval) Peter Pries (Präsident der Arbeitsgem. Trierer Karneval) Anne Spurzem (MdL) Peter Burger (Redaktionsleiter Rhein-Zeitung)
RKK und ZINNHANNES haben kein Stimmrecht. |